Baunebengewerbe

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Baunebengewerbe - Infos und Rechtsberatung

Der Begriff des Baunebengewerbes wird heute noch vielfach verwendet. Bis 1993 wurde zwischen Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe und Bauhilfsgewerbe unterschieden.

Das Baunebengewerbe wurde auch als Ausbaugewerbe bezeichnet. Dementsprechend umfasste das Baunebengewerbe alle Gewerke, die den Ausbau verschiedener Bauwerke zum Gegenstand haben, wie beispielsweise Maler oder Schreiner.

Dem Bauhauptgewerbe waren Unternehmen zugeordnet, die sich mit Straßen - und Landschaftsbau sowie, bezüglich des Rohbaus, mit dem Hoch- und Tiefbau beschäftigen.

Zum Bauhilfsgewerbe zählten Unternehmen, die unterstützend am Bau tätig wurden, wie etwa Gerüstbauer.

Im Jahre 1993 wurde durch eine EU-Verordnung eine Neueinteilung vorgenommen. In dieser EU-Verordnung wird unterschieden zwischen vorbereitenden Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Bauinstallation, sonstiges Baugewerbe und der Vermietung von Baumaschinen.

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