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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausgliederung

Neben der Verschmelzung, dem Formwechsel und der Vermögensübertragung ist die Spaltung ein im Umwandlungsgesetz geregelte Umwandlungsart. Insbesondere wirtschaftliche Vereine (z.B. Personengesellschaften/ Kapitalgesellschaften), Einzelkaufleute und Stiftungen können durch die Vornahme einer Spaltung strukturelle Änderungen vornehmen. Es werden drei Formen der Spaltung unterschieden: die Aufspaltung, die Abspaltung und die Ausgliederung. Die Ausgliederung erfolgt indem ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile ausgliedert. Die Übertragung kann jeweils als Gesamtheit auf einen bestehenden oder mehrere bestehende Rechtsträger (übernehmende Rechtsträger) oder auf neu gegründete Rechtsträger erfolgen. Die Anteile an den neuen sowie an den übernehmenden Rechtsträgern werden den ausgegliederten Rechtsträger übertragen. Die Aufspaltung erfolgt indem ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) unter Auflösung (ohne Abwicklung) sein Vermögen aufspaltet. Dabei teilt er seine Vermögen auf mindestens zwei Rechtsträger auf. Die Übertragung kann auf bereits bestehende Rechtsträger oder auf neu zu gründende Rechtsträger erfolgen. Die Übertragung erfolgt gegen die Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieser Rechtsträger an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung wiederum erfolgt indem ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) von seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile abspaltet. Die Übertragung kann jeweils als Gesamtheit auf einen bestehenden oder mehrere bestehende Rechtsträger (übernehmende Rechtsträger) oder neu gegründete Rechtsträger erfolgen. Der bisherige Rechtsträger bleibt dabei bestehen. Die Anteilsinhaber des bisherigen Rechtsträger erhalten Anteile an den neuen Rechtsträgern. Die Spaltung darf in das Register des übertragenden Rechtsträgers erst eingetragen werden, nachdem sie im Register des übernehmenden Rechtsträger eingetragen worden ist.

Bei konkreten Fragen zu diesem Thema stehen die Anwälte der deutschen Anwaltshotline gerne sowohl telefonisch als auch per Mail zur Verfügung. Bitte halten Sie dazu möglichst ihre Vertragsunterlagen bereit.
Stand: 10.02.2011

   
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