Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anteilseigner
Ein Anteilseigner ist ein Beteiligter am Ergebnis und Vermögen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Anteilspapiere sind die verbrieften Mitgliedsrechte an einer Gesellschaft in Form von z. B. Aktien, Genussscheinen oder Bohranteilen. Die Position des Anteilseigners wird von den zur Gesellschaft gehörenden Gesetzen, Satzungen und Beschlüssen ausgestaltet.
Am Häufigsten wird der Begriff des Anteilseigners im Zusammenhang mit dem Aktienrecht benutzt, insbesondere im Mitbestimmungsgesetz für Aktionäre. Auch bei anderen Rechtsformen zerfällt das Kapital in Anteile. Dabei können auch Anteile einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden sein. So ist mit Vorzugsaktien kein Stimmrecht verbunden.
Soweit Sie Fragen zum Thema "Anteilseigner" haben, können Sie sie den im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälten der Deutschen Anwaltshotline stellen.
Stand: 16.11.2010