Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aktionärsrechte
Beim Erwerb von Aktien werden Sie nicht nur Anteilseigner am Gesamtvermögen der Akteingesellschaft, sondern Sie erwerben gleichzeitig noch bestimmte Rechte, von denen Sie Gebrauch machen können und sollten. Die Aktionärsrechte ergeben sich aus dem Aktiengesetz und aus der Satzung der Akteingesellschaft an der Sie Anteileigner sind. Durch die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft werden Anlegern demnach verschiedene Rechte, in Abhängigkeit der von ihnen gehaltenen Aktien, eingeräumt. Ihre spezifischen Rechte ergeben sich also aus der Beteiligung an der Gesellschaft, der Satzung des Unternehmens und aus dem Aktiengesetz. Einige Rechte sind: Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung (HV) sowie die verbundenen Rechte, das Stimmrecht und das Auskunftsrecht, das Recht auf Anfechtung der HV-Beschlüsse; Anspruch auf Dividende,Bezugsrechte sowie das Recht auf Anteil am Liquidationserlös. In der Satzung werden hierbei vor allem Vermögens- und Verwaltungsrechte der Aktionäre angesprochen.
Für Fragen zum Thema "Aktienrecht" stehen Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 001-337 zur Verfügung. Stand: 25.02.2010