Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aktiengesetz
Das Aktiengesetz regelt Gründung, Funktionsweise und Abwicklung von Kapitalgesellschaften, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Es wird unterschieden zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften. Daneben gibt es noch die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Seit einigen Jahren gibt es auch die sogenannten "kleinen Aktiengesellschaften", welche als Einpersonen-Aktiengesellschaft geführt wird. Grundsätzlich gelten auch für die Einpersonen-Aktiengesellschaften die gleichen Vorschriften wie für mehrgliedrige Aktiengesellschaft. Aber es gibt einige Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Kapitalaufbringung, der Publizitätspflichten oder der Hauptversammlung.
Da die Aktiengesellschaft Handelsgesellschaft ist, ist neben dem Aktiengesetz u.a. auch das HGB (Handelsgesetzbuch) auf Aktiengesellschaften anwendbar. Das Aktiengesetz selbst regelt nicht nur die AG, sondern enthält auch Straf- und Bußgeldvorschriften gegen Verstöße.
Wenn Sie Fragen zum Aktiengesetz haben, können Sie diese an die im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline stellen.
Stand: 24.09.2010