Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aktiengesellschaft
Bei einer Aktiengesellschaft ist das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital) in Aktien aufgeteilt. Dieses Grundkapital muss mindestens 50.000,- ? betragen. Die Gründung einer AG kann von einer ("kleine Aktiengesellschaft" mit Sondervorschriften) oder mehreren Personen vorgenommen werden, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Die AG ist juristische Person und haftet beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Die Leitung der AG obliegt dem Vorstand, der vom Aufsichtsrat ernannt wird. Aufsichtsrat, Aktionäre und die Hauptversammlung kontrollieren die Arbeit des Vorstandes. Jede Aktie gewährt dem Aktionär ein Stimmrecht mit Ausnahme ggf. von Vorzugsaktien, die ohne Stimmrecht ausgegeben werden können.
Die Aktiengesellschaft ist Formkaufmann, gilt also in jedem Fall als Handelsgesellschaft im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht.
Ihre Fragen zur Aktiengesellschaft beantworten die im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 24.09.2010
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