Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wiederverheiratung
Unter Wiederverheiratung versteht man, dass jemand nach rechtskräftiger Scheidung einer Ehe eine weitere Ehe eingeht.
Im Zusammenhang mit der erneuten Heirat einer Person, somit mit deren Wiederverheiratung, können sich im Familienrecht verschiedenste Problemlagen ergeben. Zum Beispiel ist beim nachehelichen Unterhaltsanspruch auf § 1586 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu verweisen. Nach dieser Vorschrift erlischt der Unterhaltsanspruch mit der Wiederverheiratung des Berechtigten, weil der Unterhaltsberechtigte jetzt einen neuen Ehepartner hat, der ihm gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist.
Der Wegfall des Unterhaltsanspruchs ist bei der Wiederverheiratung aber nicht immer so eindeutig. Anders kann es zum Beispiel sein, wenn über nacheheliche Unterhaltsansprüche zwischen den ehemaligen Ehegatten ein Vergleich geschlossen wurde und ein Abfindungsbetrag ratenweise zu zahlen ist. Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Raten dann nicht einzustellen sind, weil bei Abschluss des Vergleichs die Wiederverheiratung nicht absehbar war.
Dieser Fall macht deutlich, dass es sich aufgrund der Komplexität des Unterhaltsrechtes empfiehlt, einen im Familienrecht versierten Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen zur telefonischen Beratung zu allen Fragen zur Wiederverheiratung zur Verfügung.
Stand: 17.02.2010