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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vormundschaft

Die Vormundschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung. Die Vormundschaft gibt es in Deutschland nur noch für Minderjährige, nicht mehr für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und wird für einen Minderjährigen vom Vormundschaftsgericht von Amts wegen angeordnet, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind. Vgl. §§ 1773 ff. BGB.
Bis 1992 waren Menschen, die wegen Geistesschwäche, Sucht oder Verschwendung unter Vormundschaft standen, rechtlich Kindern gleichgestellt. Daher benötigten sie zu einer wirksamen Willenserklärung grundsätzlich die Zustimmung des Vormunds. Die Vormundschaft und die vorausgehende Entmündigung bezogen sich auf alle Lebensbereiche. Dabei wurde keine Rücksicht genommen auf Fähigkeiten, über die der kranke oder behinderte Mensch (noch) verfügte und mittels derer er in bestimmten Lebensbereichen für sich selbst entscheiden konnte. Zunehmend wurde dieser allumfassende Schutz, als diskriminierend empfunden und daher für Erwachsene aufgehoben.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 08.09.2010

   
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