Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwandtenunterhalt
Neben der Unterhaltspflicht der Eltern ihren Kindern gegenüber kann es durchaus zu Situationen kommen, in denen Kinder für Ihre Eltern oder Großeltern gegenüber Ihren Enkeln unterhaltspflichtig werden. Dies tritt insbesondere dann ein, wenn Leistungen durch öffentliche Träger, insb. das Sozialamt, gewährt werden. Im Rahmen des Verwandtenunterhalts gelten jedoch teilweise erheblich erhöhte Selbstbehaltssätze, die häufig eine Zahlungsverpflichtung ausschließen.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Ehevertrag (falls vorhanden) oder Schriftverkehr bereit.