Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versorgungsausgleich
Zum 01.09.2009 ist zusammen mit dem Familienverfahrensgesetz auch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches in Kraft getreten. Das bisherige Recht des Versorgungsausgleiches beruhte auf dem Prinzip des Einmalausgleichs. Bei beiden Ehegatten wurden die in der Ehezeit erworbenen Vermögensanrechte addiert, die Summe gegenübergestellt und die Hälfte der sich ergebenden Differenz ergab den Gesamtausgleichsanspruch der Ehegatten. Das neue Recht vermeidet grundsätzlich eine Verrechnung ungleichartiger Anrechte. Künftig soll im Regelfall jede Versorgung, die die Eheleute in der Ehezeit erworben haben, innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems geteilt werden. Das Gesetz bezeichnet dieses System als interne Teilung. Zu einem Ausgleich über ein anderes Versorgungssystem kommt es nur noch, wenn die Beteiligten dies wünschen, die interne Teilung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre oder ein Träger der Beamtenversorgung keine interne Teilung zulässt. Zur Entlastung aller Beteiligten soll ein Versorgungsausgleich künftig nur noch stattfinden, wenn die Ausgleichswerte nicht geringfügig sind. Daher wurden insbesondere die Gestaltungsspielräume für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Ehescheidungsfolgenvereinbarungen erweitert. Darüber hinaus findet ein öffentlich rechtlicher Wertausgleich künftig überhaupt nicht mehr statt, wenn die Ehezeit nicht länger als drei Jahre dauert und kein Ehegatte die Durchführung des Versorgungsausgleiches ausnahmsweise beantragt hat. Die Ehegatte den Versorgungsausgleich durch wirksame Vereinbarung vollständig ausgeschlossen haben, die Durchführung des Versorgungsausgleiches grob unbillig wäre.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen bereits am Telefon mit einer Einschätzung zur Rechtslage und erklären Ihnen die verschiedenen Tatbestände des Versorgungsausgleichs. Stand: 26.04.2010
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Versorgungsausgleich
Steht der Exfrau ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen aus einer Betriebsrente des Mannes zu? Frage: Nach 27 Ehejahren wurde ich 2000 geschieden. Ich erhalte Pensions- bzw. Rentenansprüche aus 3 verschiedenen Versicherungen. Aus allen Einkünften erhält meine geschiedene Ehefrau die Hälfte... Antwort: Sehr geehrter Mandant, im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleichs werden grundsätzlich nur diejenigen Ansprüche ausgeglichen ( geteilt), die während der Ehezeit erworben worden sind ...⇒ zum vollständigen Fall