Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltszahlungstabelle
Zu der Frage in welcher Höhe der Kindesunterhalt üblicherweise geschuldet wird wurden in der Gerichtspraxis Unterhaltstabellen und Leitlinien entwickelt. Diese dienen u. a. zur Pauschalierung der unterhaltsrechtlich relevanten Beträge und zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung. In den alten Bundesländern wird hauptsächlich die sog. Düsseldorfer Tabelle angewandt, in den neuen Bundesländern die Berliner Tabelle. Die Tabellen sind aufgeteilt in mehrere Einkommensgruppen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und 4 Altersstufen (0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und 18 Jahre und älter).
Aus Einkommensgruppe und Altersstufe lassen sich die unterschiedlichen Unterhaltsbeträge ablesen. Die Tabelle ist ausgelegt auf Unterhaltspflicht gegenüber Ehepartner und zwei Kindern. Bei Abweichungen hat evtl. eine höhere oder niedrigere Eingruppierung zu erfolgen. Aktualisiert werden die Tabellen alle zwei Jahre, das nächste mal zum 01.07.2005.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 20.01.2011