Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltszahlungen
Es gibt eine Vielzahl von Unterhaltszahlungen. Den nachehelichen Unterhalt, den ehelichen Unterhalt, den trennungsbedingten Unterhalt, den Kindesunterhalt, den Unterhalt für die nicht eheliche Mutter, den Unterhalt für die Eltern.
Für Kinder besteht nach einer Scheidung weiterhin Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Ehegatten hingegen haben nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterhaltspflicht. So kann auch nach der Scheidung kinderloser Ehen vom besser verdienenden Partner finanzielle Unterstützung eingefordert werden. Unter Umständen ist aber eine Zahlungsverweigerung trotz Unterhaltspflicht möglich.
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Wie sich der Unterhalt errechnet, ob dieser überhaupt beansprucht werden kann oder geleistet werden muss, obliegt immer der Einzelfallprüfung. Stand: 21.04.2011
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