Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltszahlung
Es gibt eine Vielzahl von Unterhaltszahlungen. Den nachehelichen Unterhalt, den ehelichen Unterhalt, den trennungsbedingten Unterhalt, den Kindesunterhalt, den Unterhalt für die nicht eheliche Mutter, den Unterhalt für die Eltern.
Für Kinder besteht nach einer Scheidung weiterhin Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Ehegatten hingegen haben nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterhaltspflicht. So kann auch nach der Scheidung kinderloser Ehen vom besser verdienenden Partner finanzielle Unterstützung eingefordert werden. Unter Umständen ist aber eine Zahlungsverweigerung trotz Unterhaltspflicht möglich.
Eine Pflicht zur Unterhaltszahlung oder auch ein Anspruch darauf kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben, bspw. nach einer Scheidung aufgrund Alters der geschiedenen Ehegatten oder für Kinder. Ein Teil der Regelungen enthält das BGB in den §§ 1570-1573, 1575 und 1576 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Unterhaltsrecht ist allerdings von vielen Regelungen und Urteilen beeinflusst und für einen Nichtjuristen kaum überschaubar. Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten werden zur Zeit der Ehe, bzw. nach der Scheidung berechnet. Während der Ehe ist wiederum wichtig ob in häuslicher Gemeinschaft (§§ 1360-1360 b) oder getrennt (§ 1361) gelebt wird.
Unsere Familienrechts-Anwälte beantworten sofort Ihre Fragen.
Wie sich der Unterhalt errechnet, ob dieser überhaupt beansprucht werden kann oder geleistet werden muss, obliegt immer der Einzelfallprüfung.
Stand: 20.01.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Unterhaltszahlung
Rückstand bei Unterhaltszahlungen bei insolventem Vater Frage: Mein unehelicher Sohn wurde am 08.01.1990 18 Jahre. Der Vater hatte zu diesen Zeitpunkt ca. 18.000,00 DM Unterhaltsrückstand. Mein Sohn hat seinen Vater angeschrieben und Ihn aufgefordert Unterhal... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,der positive Aspekt an Ihrer Schilderung ist der, dass der offenbar 1991 erwirkte Unterhaltstitel über die wohl bis dahin aufgelaufenen Unterhaltsansprüche 30 Jahre lan ...⇒ zum vollständigen Fall
Steht der Exfrau ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen aus einer Betriebsrente des Mannes zu? Frage: Nach 27 Ehejahren wurde ich 2000 geschieden. Ich erhalte Pensions- bzw. Rentenansprüche aus 3 verschiedenen Versicherungen. Aus allen Einkünften erhält meine geschiedene Ehefrau die Hälfte... Antwort: Sehr geehrter Mandant, im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleichs werden grundsätzlich nur diejenigen Ansprüche ausgeglichen ( geteilt), die während der Ehezeit erworben worden sind ...⇒ zum vollständigen Fall
Bis zu welchen Einkommen sind Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder zu leisten? Frage: Unterhaltszahlung an meinem Sohn:Mein Sohn, 21 Jahre, hat seinen Hauptschulabschluss beendet und anschließend eine weiterführende Schule besucht, die er dann abgebrochen hat. Er wohnt bei seine... Antwort: Sehr geehrter Mandant,ich danke für den Auftrag und kann Ihnen mitteilen, dass Sie zurzeit gegenüber Ihrem volljährigen Sohn nicht unterhaltspflichtig sind.Der Unterhaltsanspruch des Kinde ...⇒ zum vollständigen Fall
Pflicht zur Zahlung von Volljährigenunterhalt und die Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen Frage: Ich bin seit 6 Jahren geschieden und habe zwei Kinder. Die Tochter ist 21 Jahre alt und macht eine Ausbildung (Altenpflege, 2. Lehrjahr). Sie erzielt ein Einkommen, welches über der von mir zu zahlende... Antwort: Sehr geehrter Mandant,Fragestellung:1. Pflicht zur Zahlung von Volljährigenunterhalt 2. Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen3. Aktivlegitimation bei UnterhaltsklagenZu 1.:Grundsätzlic ...⇒ zum vollständigen Fall
Trennungsunterhalt - Wie hoch sind die Zahlungen? Frage: Meine Frau hat sich von mir und unserer Tochter (11 Jahre) getrennt. Meine Frau war seit Beginn der Ehe Alleinverdienerin (Beamtin im geh. Verwaltungsdienst), ich hatte mich zum selben Zeitpunkt aus de... Antwort: Vor der Berechnung einige Hinweise: Zu unterscheiden ist zunächst der Trennungsunterhalt vom nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt ist an den Bedürftigen bis zur Rechtskraft der Scheidun ...⇒ zum vollständigen Fall
Rückständiger Unterhalt Frage: Ich habe vorliegen eine Bestätigung mit folgendem Text:Hiermit bestätige ich, B.F.wohnhaft in......., dass ich seit Auszug aus der gememeinsamen Wohnung........vom Vater meiner Tochter E.A. 15... Antwort: Fragestellung: Rückständiger UnterhaltGem. § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit ab dem Zeitpunkt fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zweck ...⇒ zum vollständigen Fall