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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltszahlung

Es gibt eine Vielzahl von Unterhaltszahlungen. Den nachehelichen Unterhalt, den ehelichen Unterhalt, den trennungsbedingten Unterhalt, den Kindesunterhalt, den Unterhalt für die nicht eheliche Mutter, den Unterhalt für die Eltern.

Für Kinder besteht nach einer Scheidung weiterhin Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Ehegatten hingegen haben nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterhaltspflicht. So kann auch nach der Scheidung kinderloser Ehen vom besser verdienenden Partner finanzielle Unterstützung eingefordert werden. Unter Umständen ist aber eine Zahlungsverweigerung trotz Unterhaltspflicht möglich.

Eine Pflicht zur Unterhaltszahlung oder auch ein Anspruch darauf kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben, bspw. nach einer Scheidung aufgrund Alters der geschiedenen Ehegatten oder für Kinder. Ein Teil der Regelungen enthält das BGB in den §§ 1570-1573, 1575 und 1576 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Unterhaltsrecht ist allerdings von vielen Regelungen und Urteilen beeinflusst und für einen Nichtjuristen kaum überschaubar. Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten werden zur Zeit der Ehe, bzw. nach der Scheidung berechnet. Während der Ehe ist wiederum wichtig ob in häuslicher Gemeinschaft (§§ 1360-1360 b) oder getrennt (§ 1361) gelebt wird.

Unsere Familienrechts-Anwälte beantworten sofort Ihre Fragen.

Wie sich der Unterhalt errechnet, ob dieser überhaupt beansprucht werden kann oder geleistet werden muss, obliegt immer der Einzelfallprüfung.
Stand: 20.01.2011

   
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