Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltsverpflichtung
Eine Unterhaltsverpflichtung ist eine Verpflichtung zu einer Zahlung von Unterhalt aufgrund eines Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung. Die Unterhaltsverpflichtung ist gem. § 1601 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Danach sind Verwandte gerader Linie verpflichtet sich gegenseitig Unterhalt zu gewähren.
Diese wären z.B. Eltern gegenüber ihren Kindern, Kinder gegenüber Eltern, Großeltern gegenüber Enkel und umgekehrt, Eheleute oder auch getrennt lebende Partner. Ferner wird eine Unterhaltspflicht auch aufgrund einer sittlichen Verpflichtung begründet, z.B. bei Krankheit oder Gebrechlichkeit auch bei kurzer Ehedauer. Ferner auch, wenn ein Partner seine Ausbildung im Hinblick der Ehe abgebrochen hat und damit einen Nachteil erlitten hat. Dann hat der Unterhaltsverpflichteter zumindest
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Stand: 03.02.2012
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