Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltsleitlinien
Fragen rund um das Thema Unterhalt machen einen nicht geringen Teil der eingehenden Anrufe aus. Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß, seien es Fragen zum nachehelichen Unterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Unterhaltsansprüche, Berechnung, Scheidung, usw.
Maßgebend für die Unterhaltsberechnung sind die Leitlinien der Oberlandesgerichte, an der sich die Rechtsprechung der Familiengerichte orientiert. In diesen Unterhaltsleitlinien sind u. a. die Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten festgelegt. Die bekannteste Leitlinie ist die sog. "Düsseldorfer Tabelle" mit deren Hilfe der Kindesunterhalt berechnet wird.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Ehevertrag (falls vorhanden) oder Schriftverkehr bereit.
Stand: 03.12.2010