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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltsempfänger

Verschweigen von Einkommenserhöhungen als Unterhaltsempfänger kann Kürzungen nach sich ziehen. Wer nach einer Scheidung von seinem Ehepartner diesem gegenüber unterhaltsberechtigt ist, muss jegliche Veränderungen seines Einkommens dem Ehepartner melden, da sich auf Grund dieser Veränderungen auch die Unterhaltsansprüche verändern können. Wer dies unterlässt, kann sogar Unterhaltsansprüche komplett verlieren, wie der BGH jüngst bestätigte (Az. XII ZR 107/06). Wenn der Unterhaltsempfänger (meist die frühere Ehefrau) sehr hohe Unterhaltsleistungen bezieht oder noch Arbeitseinkommen oder andere steuerpflichtige Einkünfte hat, so hat dies folgende steuerliche Auswirkungen: Für den Unterhaltspflichtigen (meist der frühere Ehemann) ist das Realsplitting schon bei "normalem" Verdienst von großem Vorteil. Durch das Realsplitting kann sich aber beim Unterhaltsberechtigten eine zusätzliche Steuerbelastung ergeben, denn Unterhaltsleistungen, die der Unterhaltspflichtige als Sonderausgabe abzieht, muss der Empfänger als sonstige Einkünfte versteuern. Vielleicht gehen auch staatliche Vergünstigungen verloren, wenn der Unterhaltsempfänger durch die Versteuerung der Unterhaltsleistungen bestimmte Einkommensgrenzen übersteigt. Wegen dieser Nachteile ist immer die Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum Realsplitting erforderlich. Der Unterhaltsverpflichtete muss die entstandenen Nachteile ausgleichen.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Anwälte.

Stand: 18.01.2010

   
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