Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltsberechnungen
Der vom Unterhaltsverpflichteten an den oder die Unterhaltsberechtigten zu bezahlende Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt) erfordert, dass das für den Unterhalt maßgebliche Einkommen des Unterhaltsverpflichteten festgestellt wird. Zur Erstellung einer zutreffenden Unterhaltsberechnung gehört es, die gesamten Einkünfte und Abzüge zu ermitteln. Das daraus resultierende Einkommen nennt man unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen und es ist als Grundlage für die Berechnung des zu zahlenden Unterhaltes anzuwenden. Dabei kommt es auch darauf an, nach welchen unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichtes das Einkommen zu ermitteln ist. Diese unterscheiden sich in einigen Details.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen hier direkt in der telefonischen Beratung wichtige Hinweise und auf Wunsch Tipps zur Unterhaltsberechnung geben und Ihnen den zu bezahlenden Unterhalt aufzeigen. Halten Sie alle notwendigen Dokumente wie z.B. Steuererklärung und Verdienstbescheinigungen zum Gespräch bereit. Alle Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und Ihre Anonymität am Telefon wird gewahrt. Stand: 31.01.2012