Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterhaltsansprüche
Unterhaltsansprüche können in unterschiedlichen Formen auftreten. Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß, seien es Fragen zum nachehelichen Unterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder etwa Elternunterhalt. Im Rahmen des Ehegattenunterhalts ist häufig die Trennung der Eheleute Auslöser eines Unterhaltsanspruches. Durch die Änderung der Beurteilung des nachehelichen Unterhalts wegen Betreuung eines Kindes Anfang 2008 liegt der Schwerpunkt der unterhaltsrechtlichen Beratung neben dem Trennungsunterhalt meist bei dem Kindesunterhalt.
Unterhaltsansprüche setzen im Wesentlichen eine Bedürftigkeit auf Seiten des Unterhaltsbedürftigen und die Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners voraus. Sodann wird häufig aufgrund von Quoten oder Tabellenbeträgen die genaue Anspruchshöhe ermittelt.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Ehevertrag (falls vorhanden) oder Schriftverkehr bereit. Stand: 12.04.2010