Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umgangsrecht
Probleme zum Umgangsrecht ergeben sich oft bei der Trennung der Eltern. Das Kind hat das Recht, seinen getrennt lebenden Elternteil zu sehen. Das gilt sowohl bei gemeinsamen Sorgerecht, wie in dem Fall, dass das Sorgerecht allein einem Elternteil zusteht. Umgekehrt hat auch der getrennt lebende Elternteil ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht mit dem Kind. Häufig wird das Umgangsrecht des Elternteils auch "Besuchsrecht" genannt. Entscheidend ist hierbei auch, dass es sich nicht nur auch um ein Elternrecht, sondern auch eine Elternpflicht handelt. Diese Elternpflicht stellt eine Aufforderung an den nicht betreuenden Elternteil dar, den Kontakt nicht zu dem Kind abbrechen zu lassen und sich der Bedeutung der Kontakte für die Entwicklung des Kindes bewusst zu sein. Auch Großeltern haben ein eigenes Umgangsrecht mit den Enkelkindern.
Viele Betroffene wollen wissen, wem das Umgangsrecht zusteht, und in welchem Umfang das Umgangsrecht gilt. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an. Immer wieder wird auch nach konkreten juristischen Möglichkeiten gefragt, wenn das Umgangsrecht verweigert wird.
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Umgangsrecht der Großeltern Nürnberg (D-AH) - Großeltern haben nur bedingt ein Recht auf Umgang mit dem Enkelkind. Das Oberlandesgericht Brandenburg lehnte den Antrag eines Großvaters ab (Az. 9 UF 176/09), der ihn dazu berechtigen sollte, sein Enkelkind ...weiter lesen
Umgangsrecht mit Scheidungs-Hund Nürnberg (D-AH) - Ein Hund ist kein Familienmitglied. Zumindest nicht im Sinne des Familienrechts. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm bestanden (Az. II-10 WF 240/10) und den Anspruch einer in Scheidung lebenden Frau ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Umgangsrecht
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Mutter zieht gegen den Willen des Vaters mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland - Umfang und Kosten des Umgangsrechts Frage: Meine ehemalige Lebenspartnerin ist mit unserem gemeinsamen Kind, für das wir das gemeinsames Sorgerecht haben, gegen meinen Willen von Mallorca nach Hamburg gezogen. Dort arbeitet sie bis zu 15 Stunde... Antwort: Fragestellung:1. Aufenthaltsbestimmungsrecht2. Umfang und Kosten des Umgangsrechts3. Verteilung des KindergeldesZu 1.:Gem. § 1631 Abs.1 BGB umfasst die Personensorge insbesondere die Pflicht und da ...⇒ zum vollständigen Fall