Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Trennungszeit
Die Länge der Trennungszeit ist im Familienrecht vor allem hinsichtlich des Scheidungsantrages relevant. Aber auch im Hinblick auf etwaige Unterhaltsansprüche gemäß § 1361 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Trennungszeit maßgeblich. Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten nach den Lebens- und Erwerbsverhältnissen von dem anderen Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Eine Legaldefinition der Trennungszeit bzw. des Getrenntlebens findet sich in § 1567 BGB wieder. Danach leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte Sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Es kann jedoch auch innerhalb der Ehewohnung eine Trennungszeit erfolgen, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr zwischen den Eheleuten geführt wird und keine wesentlichen persönliche Beziehungen mehr bestehen. Sollten Sie weitere Rückfragen rund um das Thema Trennungszeit haben, stehen Ihnen die auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte jederzeit unter der Direktwahl zur Verfügung.
Stand: 01.02.2010
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