Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Standesamt
Im Standesamt werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkundet. In einigen Bundesländern ist das Standesamt auch für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare im Partnerschaftsbuch zuständig. Vom Standesamt werden auch die Familien- und Personenstandsbücher geführt.
Die folgenden Dokumente sind beim Standesamt vorzulegen, wenn man heiraten will:
- Reisepass oder Personalausweis - Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes - Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch - Nachweis der Staatsangehörigkeit - Scheidungs- oder Sterbeurkunde eines evtl. früheren Ehepartners
Zusätzliche Dokumente sind für Ausländer, Adoptierte oder im Fall von vorhandenen gemeinsamen Kindern erforderlich. Auskunft hierüber erteilt im Einzelfall das Standesamt.
Stand: 26.04.2010
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