Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sorgepflicht
Das elterliche Sorgerecht bedeutet die Fürsorge und Verantwortung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Das Sorgerecht umfasst die Personensorge, Vermögenssorge und gesetzliche Vertretung. Zur Personensorge gehören im Wesentlichen die Versorgung und Erziehung des Kindes, die Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Ausbildung und berufliche Angelegenheiten. Zur Vermögenssorge gehören tatsächliche und rechtliche Handlungen die sich wirtschaftlich zur Erhaltung, Mehrung oder Verwertung des Vermögens des Kindes dienen. Die gesetzliche Vertretung bedeutet eine Handlung mit Rechtswirkung für das Kind. In der Regel besitzen beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam. Der Gesetzgeber wünscht damit eine einheitliche Regelung, da die Eltern beide ein Recht auf die Entwicklung des Kindes einwirken sollen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sorgerecht auf einen Elternteil allein übertragen werden.
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