Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht
Das Scheidungsrecht ist im Wesentlichen enthalten im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter den Vorschriften §§ 1564 ff. BGB. In diesen Vorschriften ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Ehe einer Partei geschieden werden kann. Im deutschen Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip gem. § 1565 BGB, wonach die Ehe geschieden wird, wenn sie gescheitert ist oder eine besondere Härte vorliegt.
Die Ehescheidung erfolgt durch Urteil des Familiengerichts. Sie erfolgt auf Antrag eines Ehegatten oder auf beiderseitigem Antrag. Letzter ist oftmals sinnvoll, da manchmal eine Partei kurzfristig den Antrag zurückziehen kann, weil er Reue zeigt.
Im Scheidungsrecht ist außerdem die Durchführung des Versorgungsausgleichs geregelt, Zugewinnausgleich, Zahlung von Unterhalt und auch Sorgerecht hinsichtlich der ehelichen Kinder.
Die Scheidung von eingetragener Lebenspartnerschaft, die seit 2005 in Deutschland möglich ist, richtet sich dagegen nach §§ 15 ff. Lebenspartnerschaftsgesetz. In diesem Gesetz werden stellenweise auf das Scheidungsrecht des BGB hingewiesen.
Mehr zum Thema Scheidungsrecht beantworten unsere Anwälte und Anwältinnen des Fachbereichs Familienrecht gerne per Telefon und Email. Stand: 21.12.2011