Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsantrag
Ist eine Ehe gescheitert, kann sie durch gerichtlichen Beschluss geschieden werden. Hierfür ist notwendig, dass mindestens einer der Ehegatten bei dem örtlich zuständigen Familiengericht einen Scheidungsantrag stellt. Die Stellung des Scheidungsantrages kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen, es besteht also Anwaltszwang.
Ist ein Ehegatte nicht anwaltlich vertreten, kann er im Scheidungsprozess keine Anträge stellen. Es ist jedoch möglich, dass er seine Zustimmung zur Scheidung erklärt.
Der Scheidungsprozess findet vor dem Familiengericht statt, in ihm wird nicht nur über die Scheidung an sich, sondern auch über den Versorgungsausgleich, d. h. über den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften entschieden. In den Scheidungsprozess einbezogen werden können auf gesonderten Antrag der Zugewinnausgleich und die Regelung über die Zahlung von nachehelichem Unterhalt. Sind Kinder vorhanden so können im sog. Scheidungsverbund auch die elterliche Sorge sowie der Umgang geregelt werden.
Grundsätzlich besteht für beide Beteiligte die Möglichkeit, für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Unsere Anwälte des Fachbereichs Familienrecht beantworten Ihre Fragen zum Thema Scheidungsantrag in wenigen Minuten am Telefon. Stand: 31.01.2012
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