Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Scheidungen
Obwohl die Ehe nach wie vor grundsätzlich für das ganze Leben geschlossen wird, gibt es die Möglichkeit sie vorzeitig wieder durch Scheidung beenden. Die Scheidung der Eheleute erfolgt, wenn die Ehe gescheitert ist und die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht wiederhergestellt werden soll. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben und kein Versöhnungsversuch stattgefunden hat. Leben die Ehegatten mindestens drei Jahre getrennt, so wird unwiderleglich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.
Die Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Der Scheidungsprozess findet vor dem Familiengericht statt, in ihm wird nicht nur über die Scheidung an sich, sondern auch über den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften entschieden. In den Scheidungsprozess einbezogen werden kann der Zugewinnausgleich und die Regelung über die Zahlung von nachehelichem Unterhalt, sowie auch die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.
Die Ehescheidung wirkt nur für die Zukunft. Eine auf den Zeitpunkt der Eheschließung rückwirkende Auflösung einer Ehe ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.
Unsere Anwälte des Fachbereichs Familienrecht beantworten sofort alle Ihre konkreten Fragen zum Thema Scheidung per Telefon. Stand: 14.10.2011