Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Personenstandsrecht
Das Personenstandsrecht regelt die verwaltungsrechtlichen Seiten der Heiraten, Familienbücher, Geburten und Todesfälle. Dazu gehört das Führen des Geburten- und Sterbebuchs, die Beurkundung des Personenstands, das gerichtliche Verfahren in Streitfällen, die Zuständigkeit der Behörden und die Beweiskraft der Personenstandsbücher. Das Personenstandsgesetz regelt im Kern die formalen Voraussetzungen zur Begründung und Änderung des Personenstandes. Seit dem 1. Januar 2009 gilt das neue Personenstandsgesetz und regelt die Anzeige familienrechtlicher Umstände wie Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften, Sterbefälle sowie Namensführungen gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde, dem Standesamt.
Fragen zum Thema Personenstandsrecht kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt in den meisten Fällen in wenigen Minuten telefonisch beantworten, bei komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Informationen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung. Er berät Sie auch beim weiteren Vorgehen in Ihrem Fall. Stand: 27.08.2010