Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Personensorge
Der Begriff der Personensorge bezieht sich zum einen auf die elterliche Sorge gegenüber ihren Kindern, sowie zum anderen die Sorge eines Vormunds oder Betreuers gegenüber dem Mündel, bzw. Betreuten. Die elterliche Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. In Angelegenheiten der Ausbildung oder des Berufs sollen die Eltern Rücksicht nehmen auf die Eignung und Neigungen des Kindes. Die Personensorge umfasst des weiteren das Recht, die Herausgabe von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält. Darüber hinaus kann der Umgang des Kindes für und gegen Dritte bestimmt werden. Die Rechte und Pflichten eines Vormunds gegenüber seinem Mündel bestimmen sich ebenfalls nach den Vorschriften des Umfanges der elterlichen Personensorge wie oben beschrieben.
Um einen Überblick über die komplexe Thematik der "Personensorge" zu erhalten, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Rechtsberatung durch die spezialisierten Anwälte der Anwaltshotline. Diese stehen Ihnen täglich von 8 - 24 Uhr zur Verfügung.
Stand: 27.08.2010