Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema nichteheliches Kind
Wird ein Kind außerhalb einer Ehe geboren, so wirft dies in der Regel einige Fragen auf, die klärungsbedürftig sind:
Muss der Vater des Kindes an die Mutter Unterhalt zahlen? Wessen Nachnamen trägt das Kind? Kann die elterliche Sorge auch auf den Vater übertragen werden? Muss die Vaterschaft anerkannt werden? Ist das Kind Pflichtteilsberechtigt bei einer möglichen Erbschaft?
Die nach altem Recht bestandenen Unterschiede und Ungleichbehandlung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern wurde im Laufe der Jahre zusehends abgeschafft. Insbesondere bei der Unterhaltsrechtsreform 2007/2008 ist dies auch alleinerziehenden Müttern unehelicher Kinder zu Gute gekommen, da sie den geschiedenen Müttern ehelicher Kinder bei der Frage der eigenen Erwerbsobliegenheit weitestgehend gleichgestellt wurden. Auch beim Kindesunterhalt selbst befinden sich eheliche und uneheliche Kinder in der Rangstufe 1 des § 1609 Nr.1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf gleicher Stufe mit gleich hohen Unterhaltsanspruch.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 27.08.2010