Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Namensrecht
Unter Namensrecht versteht man die Gesamtheit der Vorschriften, die regeln welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist oder unter welchen Voraussetzungen eine Namensänderung stattfinden kann. Das Vor- und Familiennamensrecht ist in verschiedenen Gesetzen, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Personenstandsgesetz und im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen geregelt. Hier sind auch weitere Regelungen über den Schutz des Namens enthalten, also auch über das Recht den Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch des Namens auszuschließen. Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein geschütztes Persönlichkeitsrecht. In Deutschland sind die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen grundsätzlich nur auf Deutsche anwendbar. Bei Ausländern wenden die Standesämter und Gerichte das Recht desjenigen Staates an, welchem der Ausländer angehört.
Ein im Namens- und Familienrecht erfahrener Anwalt kann Ihnen i. d. R. innerhalb weniger Minuten Auskunft über die Möglichkeiten der Namenswahl und der Namensänderung geben.
Stand: 12.07.2010
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