Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Namensgebung
Das deutsche Recht zur Namensgebung ist besser als sein Ruf. So steht den Eltern entgegen der weit verbreiteten Ansicht, ein so genanntes Namenserfindungsrecht zu. Die Grenze findet sich dort, wo Interessen des Kindes verletzt sein können.
Erforderlich ist damit, dass der Name nicht beleidigend, lächerlich oder sonst wie diskriminierend für das Kind wirkt. Ausgeschlossen sind auch bestimmte Namen, die traditionell als negativ eingestuft werden. Zu nennen ist hier Judas oder auch Kain, diese Namen stehen im Sinne der abendländischen christlichen Tradition, für das personifizierte Übel, so dass negative Auswirkungen für das Kind, allein wegen seines Namens zu befürchten sind. In Deutschland ist es weiter nicht zulässig, sein Kind Jesus zu nennen, die Gründe für dieses Verbot sind unklar, insbesondere weil dieser Name im südamerikanischen Raum sehr verbreitet ist.
Haben Sie Fragen zum Namensrecht? Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen gerne weiter - am Telefon oder per E-Mail.
Stand: 20.09.2010