Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Namensänderung
Das Namensrecht ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht. Durch den Namen wird die Person von anderen Rechtssubjekten unterschieden.
Im deutschen Namensrecht gibt es den Grundsatz der Namensfreiheit daher nicht. So darf z. B. ein Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes die Änderung rechtfertigt. Nach der Rechtsprechung liegt ein solcher wichtiger Grund dann vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen (z. B. Verwechslungsgefahr, lächerlicher oder anstößiger Klang, erhebliche Schwierigkeiten bei Schreibweise oder Aussprache usw.)
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