Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema nachehelicher Unterhalt
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Im wichtigsten Unterhaltsformen im Familienrecht sind der nacheheliche Unterhalt, der Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt; von Bedeutung sind danch die Art und Dauer der Unterhaltsansprüche sowie deren Berechnung.
Zwischen Eltern und Kindern zum Beispiel sowie zwischen Ehegatten besteht grundsätzlich eine Verpflichtung auf eine Unterhaltszahlung. Bei Kindern, die im Haushalt mitleben wird der Unterhalt in der Regel durch Naturalien erbracht.
Unterhaltsansprüche hängen von der Höhe des Einkommens der zum Unterhalt verpflichteten Person ab. Das Gesetz regelt deswegen, dass Familienmitglieder untereinander Auskunft über das Einkommen erteilen müssen.
Dabei ist grds. jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. einen Ehevertrag (falls vorhanden) oder bisherigen Schriftverkehr bereit.
Stand: 28.06.2010