Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Misshandlungen
Opfer von körperlicher und psychischer Gewalt können neben ihren zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld auch vorbeugend Ansprüche auf Unterlassung nach dem Gewaltschutzgesetz geltend machen.
Hierbei wird den Tätern im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verboten, Kontakt zu dem Opfer aufzunehmen, gleich welcher Art und ihnen eine sog. Bannmeile für Wohnsitz/Schule/Arbeitsplatz ausgesprochen. Die Verletzung einer derartigen Kontaktsperre wird mit Geldstrafen/ Haft geahndet.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 27.08.2010