Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Misshandlung
Eine Misshandlung ist gem. §§ 223 ff StGB die üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen, die körperliche Unversehrtheit oder körperliches Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Misshandlung ist nicht nur körperlich, sondern auch psychisch möglich, wenn ein psychisches Trauma bei der betroffenen Person ausgelöst wird.
Ein Misshandeln kann in einem aktiven Tun, aber auch passiven Unterlassen möglich sein, z.B. wenn Eltern Kleinkinder verhungern oder verdursten lassen.
Eine Misshandlung führt stets zu Ansprüchen (Schadensersatz oder Schmerzensgeld) im Zivilrecht. Zusätzlich dazu kann der Misshandelte Strafanzeige machen oder einen Strafantrag stellen.
Auch die Misshandlung von Tieren ist im deutschen Rechtssystem (TierschG ? Tierschutzgesetz) geschützt.
In vielen Städten gibt es Anlaufstellen die über Möglichkeiten bei Misshandlung beraten und erforderlichenfalls Maßnahmen einleiten.
Für weitere Auskünfte rund um das Thema Misshandlung wenden Sie sich an die Deutsche Anwaltshotline. Unsere Anwälte beraten Sie am Telefon oder auch per Email!