Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Misshandelt
Eine Misshandlung ist die üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen. Die Misshandlung ist zentrales Tatbestandsmerkmal der Körperverletzung. Eine Misshandlung kann durch Einwirkung auf den Körper oder auf die Psyche des Opfers bewirkt werden. Eine Misshandlung führt regelmäßig zu einem Schadensersatzanspruch des Opfers, der sich aus den §§ 823 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergibt.
Die Misshandlung von Menschen wird vom Gesetz in verschiedene Begehungsformen gegliedert:
Körperliche Misshandlungen werden durch die Vorschriften der Körperverletzung der Körperverletzung (§§ 223, 224, 226, 227 StGB - Strafgesetzbuch) geahndet. Für die Misshandlung zum Tod des Opfers wird sie nach den Vorschriften des Totschlags §210 StGB oder des Mordes §211 StGB bestraft.
Aktuell sind leider besonders viele Fälle der Misshandlung von kleinen Kindern durch die Eltern oder Stiefeltern Gegenstand der Berichterstattung der Medien. Erschreckend häufig vernachlässigen Eltern in krassen Fällen ihre Kinder so sehr, dass die Kinder verhungern oder verdursten. Ein solches Verhalten ist als Mord oder Totschlag durch Unterlassen strafbar. Die sexuell motivierte Misshandlung wird im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs durch § 176 StGB unter Strafe gestellt.
Allerdings sind in unserer Rechtsordnung nicht nur Menschen vor Misshandlungen geschützt, sondern auch Tiere. Sinnloses Quälen von Wirbeltieren ist nach § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) unter Strafe gestellt.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich vertrauensvoll an die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline wenden per Telefon täglich von 8 bis 24 Uhr oder per E-Mail. Stand: 28.09.2011