Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Mädchenname

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Mädchenname
(Familienrecht)
0900-1 875 006-663
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Familienrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mädchenname

Mädchenname bezeichnet den Namen einer Frau vor der Eheschließung, den sie von Geburt her erworben hat. Man spricht heute von Geburtsnamen. Ob die Eltern verheiratet sind oder nicht ist für die Festlegung des Geburtsnamens des Kindes nicht von Bedeutung. Wenn beide Eltern nicht den gleichen Namen führen, aber das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen sie beim Standesamt innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes erklären, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll. Dies kann durch Anfügen des Namenswunsches in der Geburtsanzeige des Krankenhauses, indem das Kind geboren wurde, geschehen. Wurde die Geburt jedoch bereits beurkundet, muss die Namenserklärung öffentlich beglaubigt werden. Die Wahlmöglichkeit besteht für die Eltern allerdings nur für das erste gemeinsame Kind. Die getroffene Entscheidung wird dann automatisch für alle weiteren Kinder dieses Elternpaares herangezogen. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind, erhält das Kind automatisch diesen Namen. Durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten kann aber auch der Name des anderen Elternteils als Kindesnamen bestimmt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der andere Elternteil zustimmt, ebenso das Kind, wenn dieses bereits 5 Jahre oder älter ist.

Fragen zum Mädchennamen bzw. Geburtsnamen oder zu möglichen Namensänderungen kann Ihnen ein im Familienrecht erfahrener Anwalt i.d.R. innerhalb weniger Minuten am Telefon beantworten.
Stand: 02.09.2011

   
Ähnliche Themen:

Vornamensänderung Strafrecht Familienrecht Namenänderung Namensgebung 
Anwalt Namensrecht Adoptionsrecht Standesamt Nachname Namensführung 
Vorname Sorgerecht Eheschließung Doppelname 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Carmen Grebe
Rechtsanwalt
Christophe Kabambe
Rechtsanwalt
Oliver Beetz
Rechtsanwältin
Bärbel Dimopulos
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum