Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lebensunterhalt
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (§ 27 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XII). Bei Kindern und Jugendlichen auch den besonderen, insbesondere den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf (§ 27 Abs. 2 SGB XII). Reicht das Einkommen oder Vermögen für die Sicherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt nicht aus, kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder auf Grundsicherung entstehen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird bei Arbeitslosengeld II durch die ARGE bzw. das Jobcenter gewährt. Grundsicherung wird beim Grundsicherungsamt/Sozialamt beantragt
Allerdings sind diese Ansprüche des Hilfebedürftigen immer nachrangig, d.h. Hilfe zum Lebensunterhalt wird nur gewährt, wenn sie nicht durch Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger oder unterhaltspflichtige Angehörige abgewendet werden kann. Sie wird daher auch im Rahmen des Kindes- oder Verwandtenunterhaltes geschuldet. Unterhaltsansprüche können sich im Rahmen einer Ehescheidung sowohl im Trennungsunterhalt wie auch im nachehelichen Unterhalt eine Rolle spielen.
Näheres hierzu teilen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne mit! Stand: 31.01.2012
Deutsche Sozialhilfe in Thailand Nürnberg (D-AH) - Einem dauerhaft in Thailand ansässigen Deutschen steht keine deutsche Sozialhilfe für seine dort bei ihm lebende Tochter zu. Selbst wenn ein vom Gesetzgeber dafür geforderter Aufenthalt des Mädchens in die ...weiter lesen
Möblierte Mietwohnung vom Sozialamt Nürnberg (D-AH) - Bewohnt ein Sozialhilfeempfänger eine möblierte Mietwohnung, so darf von dem ihm für den Lebensunterhalt zustehenden Regelsatz keine Möblierungspauschale abgezogen werden. Zumindest so lange nicht, wie der ...weiter lesen
Arbeitsloser ohne Krankenversicherung Nürnberg (D-AH) - Arbeitslos und ohne Krankenversicherungsschutz: Dieses Schicksal droht Erwerbslosen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV haben. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline ...weiter lesen
Student bekommt kein ALG II Nürnberg (D-AH) - Weil niemand seinen Lebensunterhalt aus zwei verschiedenen Sozialtöpfen gleichzeitig bestreiten soll, steht einem Student kein Arbeitslosengeld II zu. Die Arbeits- und Sozialbehörde darf ihm zum Essen und ...weiter lesen
Schulden beglichen - Sozialhilfe gekürzt Nürnberg (D-AH) - Wer mit seinen Einnahmen diverse Schulden begleicht und dann nicht mehr ausreichend Geld für den Lebensunterhalt seiner Familie übrig hat, sollte nicht mit zusätzlicher sozialer Hilfe vom Staat rechnen. ...weiter lesen
Richter: Hartz-IV-Hausbesuche verfehlen ihren Zweck Nürnberg (D-AH) - Auf der Mauer, auf der Lauer: Observationen und Hausbesuche von Außendienstlern der Arbeitsagentur sind kein geeignetes Mittel, eine eheähnliche Gemeinschaft festzustellen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf ...weiter lesen
BAfÖG darf nicht auf ALG II angerechnet werden Nürnberg (D-AH) - Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II dürfen monatlichen BAföG-Zuwendungen nicht berücksichtigt werden, wenn dieser Betrag vollständig für das Schulgeld und die Fahrkosten verbraucht wird. Das hat das ...weiter lesen
Vermögender Ex-Gattin wird Unterhalt entzogen Nürnberg (D-AH) - Wer selbst genügend Geld hat, muss für seinen Lebensunterhalt auch ohne fremde Zuwendungen aufkommen. So entschied jetzt in zweiter Instanz das Saarländische Oberlandesgericht (Az. 9 UF 77/06) im Falle einer ...weiter lesen
Gewerblich genutzter Wohnraum Nürnberg (D-AH) - Das Sein bestimmt den Schein: Ob es sich bei einer Mietsache um Wohnungen oder Gewerberäume handelt, hängt allein von der tatsächlichen Nutzung der Räumlichkeiten ab. Als was das Objekt dagegen im Mietvertrag ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Lebensunterhalt
Bedarfsgemeinschaft als Grund für die Ablehnung eines Antrags auf ALG II - Wie ist hier die Rechtslage? Frage: Ich bin derzeit arbeitssuchend und beziehe noch bis Ende d. J. Arbeitslosengeld 1. Der Antrag auf Arbeitslosengeld 2 wurde schon auf Anfrage abgelehnt, da mein Lebensgefährte ein zu hohes Brutto-Einkomme... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,wenn Sie einen Antrag auf ALG II stellen, muss von der ARGE zunächst der Hilfebedarf festgestellt werden. In diesem Verfahren muss natürlich Ihr vollständiges Einkomme ...⇒ zum vollständigen Fall
Unterhaltspflicht der Eltern für Ihre Kinder während und vor Ausbildungsbeginn Frage: Mein Sohn ist 20 Jahre alt und wohnt zu Hause. Vor kurzem hat er sein Abitur bestanden, aber für dieses Jahr keinen Studien- bzw. Ausbildungsplatz bekommen. Er möchte im nächsten Jahr ein... Antwort: Sehr geehrter Mandant,ich danke für Ihren Auftrag und kann Ihnen mitteilen, dass Sie zurzeit gegenüber Ihrem volljährigen Sohn nur bedingt unterhaltspflichtig sind.Der Unterhaltsanspruc ...⇒ zum vollständigen Fall
Pflicht zur Zahlung von Volljährigenunterhalt und die Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen Frage: Ich bin seit 6 Jahren geschieden und habe zwei Kinder. Die Tochter ist 21 Jahre alt und macht eine Ausbildung (Altenpflege, 2. Lehrjahr). Sie erzielt ein Einkommen, welches über der von mir zu zahlende... Antwort: Sehr geehrter Mandant,Fragestellung:1. Pflicht zur Zahlung von Volljährigenunterhalt 2. Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen3. Aktivlegitimation bei UnterhaltsklagenZu 1.:Grundsätzlic ...⇒ zum vollständigen Fall