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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lebenspartnerschaft

Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften LPartG vom 16.02.2001 (BGBl. I, S.266) ermöglicht es nunmehr auch gleichgeschlechtlichen Partnern, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.

Mit dem LPartG wurde ein eigenes familienrechtliches Institut, die Eingetragene Lebenspartnerschaft, mit zahlreichen Rechtsfolgen geschaffen. Dieses Institut erkennt gleichgeschlechtlichen Partnern Rechte zu, ohne ihnen aber die Möglichkeit der Eheschließung im Sinne von Art. 6 Abs.1 GG (Grundgesetz) zu eröffnen.

In vielen Gesetzen wird mittlerweile die Stellung des Lebenspartners der Ehegattenstellung angeglichen.
Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können z. B. einen gemeinsamen Namen wählen. Einer gemeinsamen Ehe entsprechend sind Lebenspartner außerdem zum Unterhalt verpflichtet. Auch innerhalb des Sorgerechts stehen dem Lebenspartner gewisse Rechte zu.

Aber es gibt noch wichtige rechtliche Unterschiede - lassen Sie sich also von einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline beraten.

Stand: 09.02.2010

   

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