Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lebenspartner
Viele Menschen verwechseln den eingetragenen Lebenspartner mit dem (nichtehelichen Lebensgefährten oder -Gefährtin. Das führt oft zu Verwirrungen, wenn z.B. die Einkommensverhältnisse von einem Amt abgefragt werden und in diesem Schreiben dann die Einkommensverhältnisse des Lebenspartners abgefragt werden. Das ist eine häufige Frage bei der Beratung in der deutschen Anwaltshotline. Gemeint ist in solchen schreiben immer der eingetragene Lebenspartner. Eingetragener Lebenspartner wird man nur in einer homosexuellen Beziehung, wenn sich die Lebenspartner entscheiden, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Das ist quasi die Ehe für homosexuelle Paare. Diese hat nahezu dieselbe Wirkung wie eine bürgerliche Ehe. So kann es bei Trennung zu einer Unterhaltsverpflichtung führen. Bei Versterben eines Partners erhält der andere Partner evtl. eine Rente oder Pension usw. Die Regeln für die Lebenspartnerschaft sind im Lebenspartnerschaftsgesetz (kurz LPartG) geregelt.
In vielen Gesetzen wird mittlerweile die Stellung des Lebenspartners der Ehegattenstellung angeglichen. Danach können auch gleichgeschlechtliche Partner vor der zuständigen Behörde eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Dazu kann ein gemeinsamer Name gewählt werden. Einer gemeinsamen Ehe entsprechend sind Lebenspartner außerdem zum Unterhalt verpflichtet. Auch innerhalb des Sorgerechts stehen dem Lebenspartner gewisse Rechte zu.
Aber es gibt noch wichtige rechtliche Unterschiede - lassen Sie sich also von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline beraten. Stand: 21.04.2011
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