Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kindesunterhaltsberechnung
Die Kindesunterhaltsberechnung richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich jedoch lediglich um eine Richtlinie der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Maßgeblich für die Berechnung des Kindesunterhalts ist dabei das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Barunterhaltspflichtig ist immer derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben. Der andere Elternteil erbringt seine Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt. Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann jedoch die Hälfte des Kindergeldes auf die Zahlung seines Unterhalts in Anrechnung bringen.
Hinsichtlich einer weitergehenden Beratung der Berechnung des Kindesunterhaltes stehen Ihnen jederzeit rund um diesen Themenbereich die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline mit kompetentem Rechtsrat zur Verfügung.
Stand: 29.12.2009