Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heiratsurkunde
Bei der Heiratsurkunde handelt es sich um den rechtlichen Nachweiß der Eheschließung. Die Heiratsurkunde gibt jedoch keinen Aufschluss darüber, ob die Ehe noch rechtlichen Bestand hat. Bei der Heiratsurkunde handelt es sich um eine Personenstandsurkunde nach dem Personenstandsgesetz (PersStdG). Die Heiratsurkunde wird dabei bei der Eheschließung erstellt und ausgehändigt. Die Ausstellung der Heiratsurkunde erfolgt durch den Standesbeamten. Der Ehename wird nicht in der Heiratsurkunde eingetragen, sondern im Familienbuch.
Die Erstellung der Heiratsurkunde erfolgt aufgrund der Eintragung im Heiratsbuch.Der in das Heiratsbuch einzutragende Inhalt ergibt sich aus § 11 PersStdG. Die Heiratsurkunde wird im Personenstandsregister am Ort der Eheschließung geführt. Die Heiratsurkunde ist beim Standesamt erhältlich.
Fragen über die Eheschließung und die dabei auszustellende Heiratsurkunde und die damit verbundenen Rechtsfolgen beantworten Ihnen gerne die auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 12.07.2010