Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Haushaltsgeld
Seit 1958 gibt es das Gleichberechtigungsgesetz. Hiermit sollte die Situation der Ehefrauen verbessert werden. Es wurde z.B. ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt verankert. In § 1356 BGB ist geregelt, dass die Ehegatten die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen regeln. Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung. Doch welches Haushalts- und Taschengeld angemessen ist, bestimmt sich nach den gelebten Eheverhältnissen. Nach einem Urteil des BGH, Urt. v. 21.01.1998 - XII ZR 140/96 hat dieser 5-7 % des gesamten Haushaltseinkommens als angemessenes Taschengeld angesehen.
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