Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gütertrennung
Die Gütertrennung ist ein in Abweichung von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gesondert notariell vereinbarter familienrechtlicher Güterstand zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern. Durch die Vereinbarung der Gütertrennung bleiben die Vermögensmassen beider Ehegatten vollständig getrennt. Nach Beendigung der Ehe ist ein Zugewinnausgleich nicht zu gewähren. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und bleibt Eigentümer des vor der Ehe vorhandenen Vermögens, wie auch des während der Ehe erworbenen Vermögens. Aufzuteilen wäre im Falle einer Trennung/Scheidung lediglich das gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen wie Hausrat, gemeinsames Auto, eheliche gemeinsame Ersparnisse, gemeinsame Wohnung. Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. Viele Unternehmer oder Selbständige wählen den Güterstand der Gütertrennung um ein vorhandenes Unternehmen vor Ausgleichsansprüchen zu schützen. Allerdings hat die Gütertrennung nicht nur Vorteile, sondern evtl. auch Nachteile. So verändern sich z. B. die Erb- und Pflichtteilsquoten zum Nachteil des überlebenden Ehegatten.
Ein im Familienrecht erfahrener Anwalt kann Sie i. d. R. innerhalb weniger Minuten zur Wahl des Güterstandes beraten und Ihnen die Vor- und Nachteile der Gütertrennung im einzelnen aufzeigen. Stand: 12.07.2010
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Gütertrennung
Berechnung des Festzuschusses für Zahnersatz durch die Krankenkasse Frage: Ist es vetretbar, das für die Berechnung des Festzuschusses für Zahnersatz durch die Krankenkasse die (Brutto-!?) Rente von mir und meiner Frau herangezogen wird, obwohl wir im Güterstan... Antwort: Leider muss ich Sie in doppelter Weise enttäuschen.Die Härtefallregelung für den Zuschuss ist in § 55 Abs. 2 SGB V geregelt. Danach liegt eine unzumutbare Belastung u.a.vor, wenn di ...⇒ zum vollständigen Fall