Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fremdgehen
Fremdgehen ist in der Umgangssprache dann der Fall, wenn einer der Partner den anderen betrügt, eine Affäre oder Ehebruch begeht. Seit 1960 zählt der Begriff Fremdgehen nicht mehr als Unzucht und wird nur noch im Zivilrecht im Zusammenhang mit Ehebruch gesetzt.
Fremdgehen ist im Scheidungsrecht eines der häufigsten Gründe für die Trennung. Fremdgehen führt im deutschen Recht zwar nicht zur strafrechtlichen oder familienrechtlichen Sanktion, doch ist es ein Indiz für die Zerrüttung der Ehe. Während früher das Verschuldensprinzip herrschte, existiert im heutigen Recht das Zerrüttungsprinzip. Juristisch eingeführt wurde es im Jahre 1977 eingeführt und hat sich seit dem bewährt.
Inzwischen wird im Verfahren das Fremdgehen nicht als ?dreckige Wäsche? gewaschen, sondern es reicht in der Regel aus, wenn einer der Parteien dies vorträgt ohne dass es konkreter Nachweise bedarf.
Für mehr Informationen rund um das Thema Fremdgehen erfahren Sie per Anruf oder Email bei der Deutschen Anwaltshotline! Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne! Stand: 02.02.2012