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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Frauenrecht

Frauenrechte umfassen den gesamten juristischen Rechtsbereich, der im Zusammenhang mit der Frau, ihren Rechten und Pflichten in der Gesellschaft, in Berührung kommt. Diese existieren vorrangig im Bereich Familienrecht im Zusammenhang mit ihrem sozialen Status und auch Kindern.

Doch auch der Bereich Arbeitsrecht und Strafrecht umfasst viele Regelungen die eine Frau und ihre soziale Stellung schützen. Wesentliche Bereiche die betroffen sind, ist der Bereich Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch im 4. Buch, Familienrecht geregelt. Aber es gibt auch wichtige Schnittstellen zum Erbrecht, insbesondere bei Nachlassaufteilungen.

Die wichtigsten Fragen ergeben sich bei Trennung, gerade wenn kleine Kinder gegeben sind. Dabei ist das Unterhaltsrecht (sowohl gegenüber Kindern als auch betreuende Eltern) vorrangig.

Weitere Ansätze sind im Arbeitsverhältnis, gerade der Bereich Mutterschutz und im Sozialrecht Elternzeit vorliegend.

Im Strafrecht ist häufiger der Bereich häusliche und eheliche Gewalt anzutreffen, aber auch Stalking (Nachstellung) ist nicht unerheblich anzutreffen. Dabei wird immer wieder die Frage des Schutzes vor derartigen Strafhandlungen bearbeitet. Bei den Beratungen werden die Möglichkeiten gerichtlicher Schritte, wie Gewaltschutzanordnungen und Wohnungsverweisungen genauso wie Präventionsmaßnahmen besprochen.

Mehr rund um das Thema Frauenrecht erfahren Sie telefonisch oder per Email bei der Deutschen Anwaltshotline! Unsere Anwälte beraten sie gern!
Stand: 01.02.2012

   
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