Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Frauenhaus
Frauenhäuser sind Zufluchtsmöglichkeiten für misshandelte Frauen und deren Kinder. Werden Frauen von ihren Ehemännern misshandelt, können diese Frauen in den Frauenhäusern um Aufnahme bitten. In den Frauenhäusern können die Frauen ihren Alltag neu ordnen, Abstand zu den Erlebnissen in der häuslichen Umgebung finden und lernen, ihr Leben wieder selbst zu gestalten. So werden sie durch ihr eigenes Verhalten ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen können und durch ein selbstbewussteres Auftreten nicht erneut der Gewalt ihres Ehemannes ausgesetzt werden. In den Frauenhäusern erfahren die misshandelten Frauen die vielfältigsten Unterstützungen, um ihr Leben neu ordnen zu können. Die Adressen von Frauenhäusern werden nicht veröffentlicht, um den Frauen und ihren Kindern möglichst umfassenden Schutz vor der Verfolgung durch ihre gewalttätigen Ehemänner zu gewährleisten. Der Schutz ist umfassend; Besuche müssen vorher angemeldet und von der betroffenen Frau genehmigt werden. Frauenhäuser sind gemeinnützige Einrichtungen und gewähren den Frauen für eine begrenzte Zeit Unterschlupf, damit diese Zeit haben, sich neu zu orientieren. Männer haben in Frauenhäusern keinen Zutritt!
Gerne können Sie sich an unsere erfahrenen Anwälte wenden. Diese unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.
Stand: 17.12.2010