Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Frauenhäuser
Frauenhäuser sind Einrichtungen in denen Frauen und Kinder im Fall von häuslicher Gewalt Zuflucht und Hilfe erhalten können. Es handelt sich um vorübergehende Unterkünfte deren Adressen aus Sicherheitsgründen nicht in öffentliche bekannt gegeben werden. Männer haben keinen Zutritt zu diesen Häusern. In den Häusern erfolgt Beratung und Hilfeleistungen von professionellen Mitarbeiterinnen. Es helfen außerdem andere Berufsgruppen, die mit solchen konkreten Fällen in Berührung kommen zusammen, z.B. Anwälte, Psychologinnen und auch Sozialarbeiterinnen, wobei die Zusammenarbeit in der Regel mit weiblichen Berufspersonen erfolgt.
Frauenhäuser werden oft in Formen von Vereinen oder Verbänden geführt. In der Regel werden die Frauenhäuser mit öffentlichen Zuwendungen unterstützt oder auch getragen. Für die betroffenen Frauen und Kinder sind die Aufenthalte in Frauenhäusern kostenfrei oder sie werden mit jeweiligen Sozialleistungsträgern abgerechnet. Seit das neue Gewaltsschutzgesetz erlassen wurde, wonach Frauen die eheliche Wohnung bei Gewalt zugewiesen wird werden Frauenhäuser zwar weniger in Anspruch genommen, doch ist ihre Wichtigkeit in der Gesellschaft bedeutend.
In Frauenhäusern erfahren Frauen wie sie selbstständig sein können und wieder auf die Beine kommen. Gerade für Frauen, die finanziell abhängig von Männern sind und dadurch unterdrückt stellt das Frauenhaus eine gute Möglichkeit dar aus der Abhängigkeit mit Hilfe von Betreuung rauszukommen.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Frauenhaus wenden Sie sich einfach an kompetente Anwälte der Deutschen Anwaltshotline! Diese beraten Sie gerne!
Stand: 19.10.2011