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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Familienstreit

Am 01.01.2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Hiermit wurden die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Opfer von Gewalttaten verbessert. Insbesondere sollten damit Frauen und Kinder geschützt werden, die häufig die Opfer häuslicher Gewalt im Zuge von Familienstreitigkeiten sind. Nach dem Motto "Schläger geht, das Opfer bleibt" kann durch eine Eilanordnung vor Gericht durchgesetzt werden, dass die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet, in Ausnahmefällen auch dauerhaft, dem Opfer zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Damit müssen Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben, oder von ihr bedroht sind, nicht mehr den gemeinsamen Haushalt verlassen und bei Bekannten / Verwandten oder in einem Frauenhaus Zuflucht suchen. Auch bei anderen Belästigungen, wie z.B. Telefonterror und Nachstellungen, können Zivilgerichte untersagen, sich der Betroffenen oder deren Wohnung zu nähern, sie weiterhin anzurufen oder sie anders zu belästigen. Verstößt ein Täter gegen die gerichtlichen Anordnungen, macht er sich strafbar. Das Gesetz sieht in diesem Fall Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Zu den Familiensachen, die nicht zu den Fällen häuslicher Gewalt zählen, gehören die verschiedenen rechtlichen Belange der Kinder (Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht), aber auch Fragen des finanziellen Ausgleichs zwischen Ehegatten, z.B. im Unterhalt oder Zugewinnausgleich oder der Versorgungsausgleich.

Haben Sie weitere Fragen? Die Experten der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne weiter.
Stand: 17.12.2010
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Statt Autoschlüssel wegzunehmen Frau in der Küche eingeschlossen

Nürnberg (D-AH) - Was tun, wenn nach einem Familienstreit die sehr erregte Ehefrau in diesem Zustand partout nicht davon abzuhalten ist, das Auto zu benutzen - und somit sich, die mitfahrende Tochter und die anderen Verkehrsteilnehmer einer hohen Gefahr auszusetzen droht? Die Frau auf keinen Fall gegen ihren Willen gewaltsam in der Wohnung festhalten, warnt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline und verweist auf einen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az. 9 UF 27/05). Dort hatten die Richter einem allerdings schon früher durch körperliche Übergriffe aufgefallenen Mann in einem solchen Fall deshalb die weitere Benutzung der gemeinsamen ehelichen Wohnung untersagt.
Nach der Auseinandersetzung hatte der Mann seine Frau etwa zehn Minuten lang in der Küche eingesperrt. Zuvor hatte er ihr noch die Autoschlüssel weggenommen. Zehn Minuten langes Einsperren sind keine lediglich geringfügige Beeinträchtigung mehr sondern schon eine schwerwiegende Freiheitsberaubung. Daher auch die drastische Entscheidung der Richter. Um die in einem aufgebrachten Zustand befindliche Frau daran zu hindern, mit dem Auto und der Tochter wegzufahren, hätte es genügt - wie vor dem Einsperren geschehen - , die Autoschlüssel wegzunehmen. Wer mit Kanonen auf Spatzen zielt, läuft leicht Gefahr, sich selbst ins Abseits zu schießen, meint Anwältin Lindner.


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