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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Familiensache

Von einer Familiensache spricht man dann, wenn es sich um zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten handelt, die folgendes zum Gegenstand haben können: Ehesachen (etwa Verfahren auf Scheidung, Eheaufhebung, Ehenichtigkeit, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe und Herstellung des ehelichen Lebens), Regelung der elterlichen Sorge für ein eheliches Kind, soweit nach dem BGB hierfür das Familiengericht zuständig ist, Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind, Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil, gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem ehelichen Kind, durch Ehe begründete Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleich, Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, auch wenn Dritte am Verfahren beteiligt sind, Verfahren nach den §§ 1382, 1383 BGB, Stundung der Ausgleichsforderung und Übertragung von Vermögensgegenständen (§§ 606, 621 ZPO), Kindschaftssachen, Kindesunterhalt bei nicht verheirateten Eltern gemäß §§ 1615 BGBl, Verfahren nach §§ 1303 II bis IV, 1308 II und § 1315 I BGB (Ehefähigkeit und Eheverbote und Maßnahmen nach §§ 1 und 2 Gewaltschutzgesetz.
Zum 01.09.2009 ist das Familienverfahrensgesetz (FamFG) in Kraft getreten; damit sind die Prozessregeln der Familiensachen weitgehend aus der ansonsten geltenden Zivilprozessordnung (ZPO) herausgenommen worden.

Ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline wird Sie hierüber telefonisch meist abschließend in wenigen Minuten beraten können. In komplexeren Fällen zeigt er Ihnen das weitere Vorgehen in Ihrem Fall auf.
Stand: 05.07.2010

   
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