Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Familiengesetzbuch
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten verfügt Deutschland nicht über ein eigenes Familiengesetzbuch.
Das Familienrecht ist in unser Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) integriert und zwar im 4. Buch von § 1297 bis § 1921. Hier finden sich die Vorschriften über Ehe, Scheidung, Unterhalt, Adoption, Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft.
Seit dem 01.09.2009 gibt es jedoch für alle Familiensachen ein einheitliches Familienverfahrensgesetz (FamFG) und ein sogenanntes großes Familiengericht. Dies hat den Vorteil, dass die Verfahrensregelungen nunmehr einheitlich und nicht mehr verstreut im FGG (Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit) der ZPO (Zivilprozessordnung) und der Hausratsverordnung zu finden sind. Einige Dinge sind auch neu geregelt worden, so z.B. teilweise der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich.
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Stand: 26.11.2010